DFVB_Vereinschronik
 

Das Abenteuer einer Gelaendezulassung

09.11.88

Am 09.11.88 wurde der Antrag, verbunden rnit einem Besuch bei Herrn Ast auf dem Regierungspräsidium in Freiburg, durch Hansjörg Gaus, Uwe Ganter und Heinrich Bantle eingereicht. Der Antragsteller war Uwe Ganter. Nachdem der Verein am 18.12.88 gegründet wurde, wurde die Adresse des Antragstellers geändert auf den 1. Vorsitzenden Rainer Thieringer. Zugleich mussten noch ein paar Pläne geändert werden.

19.10.89

Am 19.10.89 fand nach einigem Hin und Her ein Ortstermin auf dem zukünftigen Gelände statt. Bei diesem Termin war Herr Ast vom Regierungspräsidium Freiburg, Herr Fehrenbacher vom Landratsamt Rottweil, Herr Schmid von der zuständigen Polizeidienstelle, Herr Bürgermeister Weiß sowie Herr Braun als Vertretung des Bürgermeisters von Dunningen und diverse Drachenflieger anwesend. Es wurden einige Schleppstarts durchgeführt, um den zukünftigen Schleppbetrieb beobachten und beurteilen zu können. Dabei wurde auch über die 3 Einwände des Landratsamtes beraten:

Punkt1: Parkplatz

"Bei dem ... Parkplatz handelt es sich um einen unbefestigten Wiesenweg, in dem die Fahrzeuge nur hintereinander abgestellt werden können. Ein Fahrzeug kann somit aus dem Parkplatz nur ausfahren, wenn sämtliche Fahrzeuge in Richtung Ausfahrt ebenfalls weggefahren werden. Als Parkplatz ist dieser Weg nicht geeignet".

Punkt2: querende Feldwege

"BeimFlugbetrieb werden mehrere Feldwege überquert. ... Bei mangelhafter Absperrung bzw. Mißachtung der Absperrung kann eine Gefährdung....nicht ausgeschlossen werden."

Punkt 3: Landstrasse L420 nach Dunningen

"Das Fluggelände ist zum Teil von der L420 her einsehbar. Bei der L420 handelt es sich um eine enge, zum Teil kurvenreiche und vom Belag her schlecht ausgebauteStraße, die eine erhöhte Aufmerksamkeit vomKraftfahrzeugführer erfordert. Eine Verkehrsablenkung kann durch den Flugbetrieb nicht ausgeschlossen werden."

Nach mehreren Probeschlepps und vielen schwergewichtigen Wortwechseln kam ein Kompromiß zustande: Die Bedenken des Landratsamtes werden für eine Erstgenehmigungszeit von 3 Jahren zurückgestellt. Somit könnte es sein, so Herr Ast vom Regierungspräsidium Freiburg, daß die Genehmigung noch 1989 erteilt wird.

30.10.89

Am 30.10.89 fand eine Sitzung mit den Landwirten statt, bei der die weitere Vorgehensweise und Ersatzleistungen für das benutzte Ackerfeld besprochen wurden. Aufgrund der letzten Aussage von Herr Ast liegt das Antragsverfahren in den letzten Zügen, nämlich in der Druckerei des Regierungspräsidiums.

08.03.90

Sitzung mit BUND-Schramberg:

Der Sachverhalt wurde von Rainer für die Leute vom BUND dargelegt:

Erläuterung des Werdegangs von Zulassungsantrag für das Schleppgelände mit Begründung, weshalb ein Schleppgelände für uns sinnvoll ist. Erklärung des Schleppablaufs. Erläuterung des Flugraums anhand unseres Kartenmaterials.

Vorwürfe vom BUND:

Sie sind nicht von den übergeordneten Stellen zu dem Zulassungsantrag informiert geschweige denn gehört worden. Die Jäger der angrenzenden Pachtgebiete sind auch nicht vom Hegering informiert worden. Dies waren allerdings keine keine direkten Vorwürfe gegen den Verein selbst.

Erläuterungen vom BUND:

Das Schleppgelände betrifft zwei sehr wertvolle Lebensräume:

  1. Wassertümpel bei Dunningen: Dieser dient hauptsächlich den Zugvögeln als Rastplatz. Flugbetrieb könnte die Ruhe am Rastplatz stören.Mehr Sorgen wegen geplanter Umgehungsstraße für Dunningen. Niedriges Überfliegen der Hecken auf der Dunninger Gemarkung könnte zu Ruhestörungen an Nist- und Brutplätzen führen.

  2. Angrenzende Waldgebiete: Große Zuschaueransammlungen bei Schleppbetrieb stören auch die angrenzenden Waldgebiete, und somit die Ruhe im Wald für das Niederwild.

Folgende Kompromisse wurden mit den anwesenden Vereinsmitgliedern besprochen und werden in der nächsten Ausschußsitzung in die Flugbetriebsordnung aufgenommen:

Heckenlandschaft in Richtung Dunningen darf nicht in niedriger Höhe (unter 300 m) überflogen werden. Wassertümpel bei Dunningen darf in einem Radius von 1 km nicht überflogen werden.

25.03.90

Eintreffen der Genehmigungsurkunde für das Schleppgelände:

Nachdem Herr Ast vom Regierungspräsidium Freiburg zur letzten GV nur eine mündliche Bestätigung liefern konnte, daß der Zulassungsantrag abgeschlossen sei, erhielten der Verein die Urkunde pünktlich 7 Tage nach der Versammlung.

04.04.90

Abnahme des Fluggeländes durch Herr Ast:

Am 4.4.90 wurde von Herrn Ast das komplett abgesperrte Gelände im Flugbetrieb begutachtet und das Gelände endgültig abgenommen.